Eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht springt ein, wenn einem Dritten, zum Beispiel einem Kunden oder Auftraggeber, durch Verschulden des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht (Fremdschaden oder Drittschaden genannt). Allerdings versichert eine Betriebshaftpflicht-versicherung typischerweise nur Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Folgeschäden. Ist der Schaden dagegen rein finanzieller Natur (Vermögensschaden), greift die Betriebshaftpflicht nicht. Für diese Fälle bedarf es einer reinen Vermögensschadenversicherung.
Für Betreiber von Webshops oder sonstigen E-Commerce-Anwendungen kann der Versicherungsumfang zum Beispiel auch durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Ertragsausfallversicherung ergänzt werden. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für einen erheblichen Umsatzausfall seines Shops (etwa aufgrund eines Hackerangriffs oder einer Do-S Attacke (englisch Denial of Service ‚Dienstverweigerung‘), eine finanzielle Kompensation.
In der Regel orientiert sich dabei die Leistung des Versicherers an der Ausfallzeit pro Stunde. Folglich gibt es meist auch einen zeitlichen Selbstbehalt (beispielsweise 12 Stunden). Vergleichbar sind diese Leistungserweiterungen mit einer herkömmlichen Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz BU), die jedoch nur bei traditionellen Gefahren wie Feuer oder Wasserschäden etc. Versicherungsschutz bietet.