W&I


Üblicherweise bietet die Warranties & Indemnities-Versicherung Schutz im Falle des Unternehmenskaufs oder -verkaufs (Mergers & Acquisitions=M&A Aktivitäten) für vertragliche Garantieerklärungen im Kaufvertrag und die Haftung des Garantierenden im Sale & Purchase Agreement. Außerdem können Eigen- und Drittschäden inklusive Abwehrkosten versichert werden.

 

Bedarf

Während am Anfang überwiegend Private Equity Fonds den Werkzeugkasten ‚M&A-Versicherung‘ hinsichtlich Optimierung ihrer Finanzdaten in der Transaktion sowie Verbesserung ihrer Position im Bieterwettbewerb als festen Bestandteil eingebunden haben, gewinnen M&A-Deckungen immer stärkere Beliebtheit auch in Transaktions-Abteilungen von Konzernen, bei strategischen Investoren oder sogar im Mittelstand, wenn es beispielsweise um die Ordnung der Nachfolge geht.

Gegenstand der Versicherung

Auch mit W&I-Policen werden ausschließlich Vermögensschäden versichert, sei es in Form einer Haftpflichtversicherung oder in Form einer Eigenschadendeckung. Versicherungsnehmer ist wiederum das Unternehmen.
Neben der Deckung von M&A-Risiken finden sich Versicherungsgestaltungen für eine Vielzahl weiterer Bereiche des Wirtschaftslebens, in denen Garantien abgegeben werden (müssen):

  • Tax Opinion Liability / Fiscal Event (Absicherung von Steuerrisiken);
  • Litigation Buyout Insurance (Absicherung von Rechtsstreitigkeitsrisiken);
  • POSI-Versicherung (Absicherung von Prospekthaftungsrisiken);
  • Insurance Due Diligence (Absicherung von Prüfungs- und Bewertungsrisiken);
  • Umwelt / Environmental (Absicherung von Altlastenrisiken);
  • Politik / Gesetzgebung (Absicherung von politischen Risiken);
  • Urheberrechte und Patente (Absicherung von Risiken aus geschützten Rechten).

 

Warranties (Garantien)

In einem sogenannten ‘Asset oder Share-Deal‘ sind in der Regel Garantien (Warranties) auf das Unternehmen oder dessen Vermögensgegenstand abzugeben (z.B. Richtigkeit der Bilanz, Anzahl der Mitarbeiter, Pensionsverpflichtungen, Besetzung von Schlüsselpositionen, Patent- oder Markenrechte). Alle diese harten und weichen Faktoren in der Bewertung eines Unternehmens können in den meisten Fällen ganz oder teilweise abgesichert werden.

 

Indemnities (Entschädigung)

Unter Indemnity (Entschädigung) wird das Versprechen des Verkäufers verstanden, den Käufer zu entschädigen, sollte sich für diesen eine unvorhergesehene Haftung gegenüber Dritten ergeben. Entsteht etwa aus Differenzen mit einem Lieferanten eine Haftung für den Käufer (als Nachfolger des Vertrages), hat der Verkäufer ihn von entsprechenden Forderungen des Dritten freizustellen. Der Transfer eines solchen Risikos auf den Versicherer fällt unter den Begriff ‚Indemnity-Insurance‘.

 

Käufer- und Verkäufer-Deckung

Die W&I-Verkäuferpolice ist eine Haftpflichtpolice für den Verkäufer und stellt den Verkäufer von Haftpflichtansprüchen Dritter frei, sofern er nicht vorsätzlich gehandelt hat (Vorsatz, Arglist etc.) und die Haftung aus dem abgestimmten Garantienkatalog resultiert. Dabei bleibt der W&I-Versicherer im Hintergrund. Ansprüche des Käufers an den Verkäufer sind unter den Kaufvertragsparteien zu regeln. Der W&I-Versicherer steht dem Verkäufer jedoch bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Forderung und entsprechenden Entschädigungen zur Seite.

Laufzeit

Flexibilität der Laufzeit: in der Regel an der Gewährleistungsfrist orientiert – wahlweise auch längere Laufzeiten möglich.

 

Versicherungssummen

Nach wie vor sind viele Anbieter im Markt unterwegs. Mit deren Hilfe ließen sich schon Programme bis zu 500 Mio. Euro aufbauen.

 

Ausschlüsse (standardmäßige)

Unter Berücksichtigung des Versicherungsgedankens wird es auch künftig Risiken geben, die nicht sinnvollerweise mit einer W&I-Versicherung platziert werden können. Dazu gehören:

  • dem Grunde und/oder der Höhe nach bekannte Risiken (für Ausnahmen bei bekannten Risiken siehe z.B. Litigation Buyout oder Tax Opinion Versicherung), die zu keiner wirtschaftlichen Prämie gezeichnet werden können;
  • Risiken, die im Rahmen der Due Diligence entdeckt werden;
  • In der Zukunft liegende Ereignisse (also z.B. ein Verfehlen der Planzahlen aufgrund geänderter wirtschaftlicher Parameter "Unternehmerrisiko");
  • Anpassungen des Kaufvertrages (SPA) nach Closing.