VSV


Die Vertrauensschaden-Versicherung (englisch: Crime) ersetzt Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen vorsätzlich durch unerlaubte Handlungen verursacht werden, insbesondere solche aus Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Computerbetrug sowie aus sonstigen Veruntreuungen. Auch Schäden durch Eingriffe von Hackern werden durch die Versicherung teilweise abgedeckt.

 

Bedarf

Statistiken belegen, dass die größten kriminellen Gefahren für Unternehmen von innen kommen, weniger von außen. Die meisten Vertrauensschäden werden also von den eigenen Mitarbeitern verursacht, die um die Schwachstellen der Unternehmen wissen. Ihrer Fantasie bei der Ausnutzung der Sicherheitslücken können kaum Grenzen gesetzt werden, zumindest nicht in ökonomisch vertretbaren Bahnen.

Von außen drohen Vertrauensschäden überwiegend in Form von Cyberkriminalität. Sogenannte ‚Hacker‘ versuchen hier mit der Drohung, die IT-Landschaft der Unternehmen lahmzulegen, diese zur Zahlung von Erpressungsgeldern zu bewegen. Aber auch Abwehr und Behebung solcher Schäden können enorme Kosten verursachen. Hinzukommen Betriebsausfallschäden, wenn die Produktion von den Angriffen getroffen wird.
 
Betrug in den eigenen Reihen kostet deutsche Unternehmen jedes Jahr Milliardenbeträge. Dabei registrieren die Ermittlungsbehörden Hundertausende Fälle von Wirtschaftskriminalität. Einzelne Schäden gehen nicht selten in die Millionen.

 

Gegenstand der Versicherung

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen gegen Vermögensschäden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen durch Vertrauenspersonen oder Dritte.

 

Als Vertrauenspersonen gelten sämtliche Mitarbeiter des Versicherungsnehmers: Vom Vorstand über den Geschäftsführer bis hin zu Aushilfen und Zeitarbeitern, außerdem auch auf Ihrem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Dienstleister oder Berater wie etwa Rechtsanwälte.

 

Mit Blick auf Gefahren von außen schützt die VSV gegen Cyberangriffe und Datenmissbrauch sowie deren Folgen.

 

Im Einzelnen sind versicherbar Schäden aus:

  • Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter;
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter;
  • Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte;
  • Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte.
  • Ferner erfasst die VSV alle Kosten, die den Unternehmen bei Aufklärung und Ermittlung der durch kriminelle Handlungen verursachten Schäden entstehen.

 

Selbstbeteiligungen

Individuell / in Abhängigkeit vom Risiko.

 

Versicherungssummen

Je nach Risiko bietet der Versicherungsmarkt bislang Grunddeckungen mit Versicherungssummen bis zu 25 Mio. Euro je Schadenfall und Versicherungsperiode. Gleiches gilt für die Anschlussdeckungen / Exzedenten. Größere Programme weisen in Deutschland Kapazitäten von 50 bis 100 Mio. Euro auf.

 

Ausschlüsse (standardmäßige)

  • Schäden durch Vertrauenspersonen, soweit VN von bereits vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen wusste;
  • Schäden, die mehr als 2 Jahre nach Vertragsbeendigung gemeldet werden;
  • Entgangener Gewinn, Vertrags- und Ordnungsstrafen, sonstige mittelbare Schäden.

 

Laufzeit der Deckung

Ein bis zwei Jahre.