PTL


Die PTL-Versicherung (Pension Trustee Liability) bietet Versicherungsschutz für Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen und Mitarbeiter, die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Pensionssondervermögen beauftragt sind.
 

Bedarf

Die Pensionsverpflichtungen der DAX-Unternehmen betragen nach wie vor etwa ein Drittel ihrer Marktkapitalisierung.

Solange die Rückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers verbleiben, hat dies einen negativen Einfluss sowohl auf die Eigenkapitalrendite als auch ähnlich wichtige Kennzahlen für die Investoren. Zumindest wird die Bewertung der finanziellen Performance des Unternehmens erschwert.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Die PTL-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden aus der Haftung von Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen, deren Managern und Mitarbeitern. Sie ist regelmäßig als Unternehmens-Deckung ausgestaltet, also als Vertrag zugunsten Dritter. Versicherungsnehmerin dieser Policen ist das Unternehmen, meist also eine juristische Person. Aber auch Personengesellschaften können ihr organhaftungsähnliches Risiko abdecken.
 
Da die PTL-Versicherung aus dem angelsächsischen Raum stammt, beruht sie auf dem Prinzip der Anspruchserhebung (englisch: ‚Claims-Made‘). Der Versicherungsschutz wird demzufolge durch die Erhebung einer Schadenersatzforderung ausgelöst, nicht etwa durch die Pflichtverletzung oder die Verursachung des Schadens, wie es sonst bei Haftpflichtversicherungen in Deutschland üblich wäre.
 
Ähnlich wie bei der EPL-Versicherung kaufen viele deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den USA dort eine lokale PTL-Deckung ein. Auf diese Weise kann mit dem Mastervertrag in Deutschland und einer integrierten Lokalpolice für die USA ein weltweiter und kostengünstiger Versicherungsschutz zu adäquaten Bedingungen gekauft werden.
 

Versicherungssummen

Je nach Risiko bietet der Versicherungsmarkt bislang Grunddeckungen mit Versicherungssummen bis zu 25 Mio. Euro je Schadenfall und Versicherungsperiode. Gleiches gilt für die Anschlussdeckungen / Exzedenten. Größere Programme weisen in Deutschland Kapazitäten von 50 bis 100 Mio. Euro auf.
 

Selbstbeteiligung

Die Versicherer verlangen in aller Regel keine Selbstbeteiligung für die versicherten Personen. Für die versicherten Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen liegen die Selbstbeteiligungen je nach Größe bei 10 bis 100 Tsd. Euro.
 

Ausschlüsse (standardmäßige)

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche

  • aufgrund (vor dem erstmaligen Vertragsbeginn) bekannter Pflichtverletzungen
  • wegen wissentlicher / vorsätzlicher Pflichtverletzungen;
  • aus der Nichterfüllung von Beitragspflichten;
  • aus einer Wertminderung der verwalteten Assets;
  • Bußgelder und Strafzahlungen;
  • Ansprüche in den USA.

Jedenfalls bei insolvenzgeneigten Unternehmen muss künftig auch wieder mit Ausschlüssen gerechnet werden, die die Insolvenzrisiken teilweise oder ganz aus der Deckung herausnehmen.

 

Laufzeit der Deckung

Ein Jahr.