Neben einer restriktiven Gesetzgebung hat sich auch die Rechtsprechung deutlich strenger bezüglich der Emittentenhaftung positioniert. Bei unrichtigen Prospektangaben wird auf signifikant höhere Schadenersatzsummen und Verantwortung von Unternehmen sowie seiner Organe erkannt, als dies noch in der Vergangenheit der Fall war.
So ist die juristische Schlagkraft und die damit verbundene Klagebereitschaft von Anlegerschutzorganisationen wie ‚Activist Shareholders‘ deutlich stärker ausgeprägt als in der Vergangenheit. In dieser Beziehung herrschen auch im deutschen Rechtsraum zunehmend ‚amerikanische Verhältnisse‘.
Besonders häufige Fehler im Wertpapierprospekt entstehen durch falsche Zukunftsprognosen in Bezug auf Gewinne oder die unrichtige Darstellung von Verlustrisiken. Auf Grundlage dieser Sachverhalte können gegenüber dem Wertpapieremittenten Ansprüche in Millionenhöhe erhoben werden.
Darüber hinaus kann es zur Einleitung behördlicher Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen. In Betracht kommende Schäden für das betroffene Unternehmen sind insbesondere hohe Abwehrkosten im Falle einer Klage sowie potenzielle Schadensersatzzahlungen an die Anspruchssteller.
Zudem kann es zu erheblichem Reputationsverlust des Unternehmens kommen, der nur mit beträchtlichem Aufwand und damit verbunden Kosten wieder aufgefangen werden kann.