POSI


Grundsätzlich geht es bei diesem Versicherungskonzept um eine umfassende Absicherung des Prospekthaftungsrisikos hinsichtlich der Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt.

 

Bedarf

Da Wertpapierprospekte die wichtigste Grundlage zur Beurteilung eines Wertpapiers bilden und sich deren Inhalt erheblich auf die daraus resultierende Investitionsentscheidung auswirkt, fällt dem Wertpapieremittenten / Unternehmen diesbezüglich ein hohes Haftungspotenzial zu. So haben gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Anlegern und Investoren die Bedeutung der POSI-Versicherung in jüngerer Vergangenheit deutlich gesteigert.
 
Gesetze wie das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) haben die Möglichkeit, den Emittenten in Anspruch zu nehmen, deutlich erleichtert. Millionenklagen sind die Folge – die insbesondere unerfahrene Newcomer auf dem Parkett treffen.

Gegenstand

Die POSI-Versicherung (‚Public Offering of Securities Insurance‘) bietet Versicherungsschutz für Unternehmen, deren Tochtergesellschaften, alle Mitarbeiter und ggf. auch Dritte, soweit Ansprüche auf Schadenersatz wegen Vermögensschäden aus einer Prospekthaftung erhoben werden.

Unter Prospekthaftung versteht man dabei die Pflicht zum Schadenersatz von Prospektverantwortlichen bei unrichtigen Angaben im Wertpapierprospekt. Prospektpflichtige Kapitalmarktmaßnahmen stellen neben dem erstmaligen Börsengang (IPO; Initial Public Offering) auch Zweitplatzierungen (SPO; Secondary Public Offering), Kapitalerhöhungen oder Fremdkapitalemissionen dar.

Versicherungssummen

Marktführer boten in der Vergangenheit Kapazitäten bis zu 25 Mio. Euro. Je nach Risiko waren Programme bis zu 450 Mio. Euro darstellbar.
 
In der aktuellen Marktverhärtung fahren die Anbieter ihre Kapazitäten drastisch herunter (teilweise bis zu 50%), einige steigen sogar ganz aus dem Geschäft aus.

 

Selbstbeteiligungen

Individuell / in Abhängigkeit vom Risiko.

 

Ausschlüsse (standardmäßige)

  • Wissentliche Pflichtverletzungen, insbesondere Vorsatz und Marktmanipulation;
  • Bekannte Pflichtverletzungen;
  • Zahlung von Strafen und Bußgeldern;
  • Beratungsrisiken von Beratern, wie Anwälte oder Banken (originäre Berufshaftung / Berater).

 

Laufzeit der Deckung

An die Verjährungsfristen der Prospekthaftung angepasste Laufzeit, üblicherweise 11 bis 12 Jahre.