Insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Produkt- und des Umweltstrafrechts können verantwortliche Mitarbeiter in Unternehmen in langwierige und kostenintensive Ermittlungsverfahren
verwickelt werden. Mit der Industrie-Strafrechtsschutzversicherung bzw. Spezial-Strafrechtsschutzversicherung bieten mehrere Rechtsschutzversicherer in Ergänzung der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung (ARB) eine speziell auf diese Risiken zugeschnittene Police an.
Der Versicherer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Rechtsverteidigung, wenn einer versicherten Person die Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts vorgeworfen wird. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden muss sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die den Versicherten in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Unternehmens zuzuordnen sind.
Hierbei werden sowohl die fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Delikte (z.B. Körperverletzung) als auch die nur vorsätzlich begehbaren Delikte (z.B. Betrug) erfasst. Kommt es allerdings wegen eines nur vorsätzlich begehbaren Deliktes zu einer rechtskräftigen Verurteilung, entfällt insofern der Versicherungsschutz rückwirkend und der Versicherte hat dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Die Deckung richtet sich vor allem auf folgende Betätigungsbereiche eines Rechtsanwalts, in denen dessen Einschaltung erforderlich wird:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf juristische und natürliche Personen, nämlich auf
Bei der Strafrechtsschutz-Versicherung trägt der Versicherer die Kosten, welche den Organmitgliedern und allen sonstigen Betriebsangehörigen der Versicherungsnehmerin und der Tochterunternehmen entstehen, wenn gegen sie Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtliche Verfahren betrieben werden.
Die Industrie-Strafrechtsschutzversicherung bietet deutlich höhere Versicherungssummen als die herkömmliche Rechtsschutzversicherung. Diese liegen in einem Bereich zwischen 300.000 EUR und mehreren Millionen Euro.
Die Versicherer verlangen in aller Regel die Vereinbarung einer deutlichen Selbstbeteiligung, deren Höhe vom Deckungsumfang und von der Größe des versicherten Unternehmens abhängt. Im mittelständischen Bereich liegen die Selbstbehalte meistens in der Größenordnung zwischen 10 Tsd. und 100 Tsd. Euro.
Ein bis zwei Jahre.
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