D&O-Einzel / D&O-Selbstbehalt


Die D&O-Einzel-Versicherung (Directors & Officers Liability) bietet Versicherungsschutz für einzelne Organe, soweit gegen sie aus ihrer Tätigkeit für das eigene Unternehmen oder im Rahmen von Fremdmandaten Ansprüche auf Schadenersatz wegen Vermögensschäden erhoben werden.

 

Bedarf

Spätestens mit der Einführung des gesetzlichen Pflicht-Selbstbehalts nach § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG für Vorstände, der nach dem Corporate Governance Codex für Aufsichtsräte übernommen wurde, ist in Deutschland eine Lücke im Versicherungsschutz der Manager entstanden, die nur mit einer persönlichen Police der jeweils Betroffenen geschlossen werden kann. Eine Absicherung über die Konzernpolicen der Unternehmen ist nicht zulässig.

 

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Die D&O-Einzel-Versicherung ist eine Police, die der individuellen Grundabsicherung des einzelnen Organs dient und auf dieses persönlich ausgestellt wird. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist damit der jeweilige Manager, nicht das Unternehmen. Als Vollversicherung des Organhaftungsrisikos steht die Police als reine Personenversicherung neben der D&O-Konzernpolice als Industrieversicherung und stellt (oftmals subsidiär) ein zusätzliches Limit zur Verfügung.

Als Variante dazu ist die D&O-Selbstbehalt-Versicherung ebenfalls eine Einzelpolice. Sie bietet aber keine vollumfängliche Deckung aller Managerrisiken an, sondern dient lediglich der Absicherung des Pflichtselbstbehalts nach § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG (oder ähnlicher Vorschriften).

Ganz gleich, welches dieser Konzepte gewählt wird, muss immer darauf geachtet werden, dass die Individual-Police mit dem Versicherungsumfang der Konzern-Police des Unternehmens harmonisiert wird, damit es zu keinen Friktionen zwischen den Deckungen kommt.

 

Versicherungssummen

Je nach Risiko bietet der Versicherungsmarkt Grunddeckungen mit Versicherungssummen bis zu 5 Mio. Euro je Schadenfall und Versicherungsperiode. Anschlussdeckungen / Exzedenten werden, soweit bekannt, nicht angeboten, da die Versicherer größere Kumule vermeiden möchten.

 

Selbstbeteiligung

In der Regel keine.

 

Ausschlüsse (standardmäßige)

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche

  • aufgrund (vor dem erstmaligen Vertragsbeginn) bekannter Pflichtverletzungen
  • wegen wissentlicher / vorsätzlicher Pflichtverletzungen;
  • Bußgelder und Strafzahlungen (punitive damages);
  • aufgrund von Ansprüchen in den USA.

Jedenfalls bei insolvenzgeneigten Unternehmen muss künftig auch wieder mit Ausschlüssen gerechnet werden, die die Insolvenzrisiken teilweise oder ganz aus der Deckung herausnehmen.

 

Laufzeit der Deckung

In der Regel ein Jahr, bei kleineren Unternehmen manchmal auch zwei Jahre.