Die Geschehnisse rund um COVID-19 haben uns gezeigt, dass es erhebliche Lücken in der Absicherung der Unternehmen gibt bei finanziellen Schäden, die durch Epidemien oder Pandemien
entstehen.
Bei solch weitreichenden Krankheitsgefahren werden die Betriebe der Unternehmen nicht durch einzelne behördliche Anordnungen geschlossen, sondern durch Allgemein-Verfügungen. Die Versicherer
berufen sich außerdem darauf, dass mit einer BSV immer nur lokale / individuelle Infektionsgeschehen erfasst werden sollen.
Im Vordergrund steht hier die Problematik der Akkumulation von Risiken in Dimensionen, die für die Versicherer nicht mehr tragbar und in ihren Ausmaßen nicht mehr vorhersehbar sind. Auf der
anderen Seite ist der Bedarf unserer Kunden nach einer Absicherung unstreitig.
Wir haben deshalb ein Konzept entworfen, mit dem auch bei Epidemien und Pandemien die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Durch eine dynamische Kumul-Regelung soll erreicht werden,
dass unsere Kunden im Schadensfall bestmöglich entschädigt werden, das zunehmende Gesamtrisiko für die Versicherer aber kalkulierbar und beherrschbar bleibt.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Emil-Riedel-Straße 2
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