Dabei haben sich in jüngster Zeit zwei Entwicklungen manifestiert:
Zum einen haben die Gesetzgeber in der Europäischen Union ebenso wie in vielen Common-Law-Ländern die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz verschärft. So wurden alleine in den Jahren 2000 und 2004 in der EU vier Gleichbehandlungsrichtlinien gegen Diskriminierung erlassen. Diese hatten in den EU-Mitgliedsstaaten eine Anpassung der nationalen Regelungen zur Folge. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz (AGG) umgesetzt.
Zum anderen zeichnet sich ab, dass die Klagebereitschaft von Arbeitnehmern auch außerhalb der USA immer mehr zunimmt. Inzwischen melden Länder, in denen die Schadenersatzsummen bisher eher niedrig waren, größere Schadenfälle, unter anderem Frankreich, Indien, Schweiz und Südafrika.
Die Statistiken der US-Antidiskriminierungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) zeigen schon seit längerem einen deutlichen Zusammenhang zwischen hoher Arbeitslosigkeit und EPLI-Klagen. Sowohl während der Rezession in den Jahren 2001 und 2002 als auch mit dem Beginn der Wirtschaftskrise 2007 sind klare Anstiege zu verzeichnen. Es ist zu befürchten, dass die anstehende Insolvenzwelle infolge der Pandemie diese Tendenzen deutlich verschärfen wird.
Mit der Ausweitung von Rechtsnormen zur Privatsphäre einerseits und der elektronischen Speicherung von Arbeitnehmerdaten andererseits sind auch die Auseinandersetzungen zum Datenschutz stärker in den Vordergrund getreten.
Betroffen sind grundsätzlich alle Branchen, vor allem aber solche mit einem hohen Anteil an Frauen, mit Mitarbeitern eines bestimmten Alters oder ethnischen Hintergrundes oder mit einem hohen Anteil an gut ausgebildeten Angestellten (z.B. Banken oder Versicherungen).