D&O-Unternehmen


Die D&O-Unternehmens-Versicherung (Directors & Officers Liability) bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die pflichtwidrig von Organen und leitenden Angestellte eines Unternehmens begangen werden.

 

Bedarf

Manager mit Organfunktionen, seien es Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte oder leitende Angestellte, sehen sich zunehmenden Haftungsrisiken auf der ganzen Welt ausgesetzt.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Die D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden aus der Haftung von Managern in deren Organtätigkeit. Sie ist regelmäßig als Unternehmens-Deckung ausgestaltet, also als Vertrag zugunsten Dritter. Versicherungsnehmer dieser Policen ist das Unternehmen, meist also eine juristische Person. Aber auch Personengesellschaften können ihr organhaftungsähnliches Risiko abdecken. In Konzernen werden Tochterunternehmen und deren Organe automatisch in die Deckung einbezogen.

Versicherungssummen

Je nach Risiko hat der Versicherungsmarkt bislang Grunddeckungen mit Versicherungssummen bis zu 25 Mio. Euro je Schadenfall und Versicherungsperiode angeboten. Gleiches hat für die Anschlussdeckungen / Exzedenten gegolten. Die größten Programme sind in Deutschland bis zu 500 Mio. Euro Deckungssumme gegangen.
 
Allerdings fahren die Anbieter in der aktuellen Marktverhärtung ihre Limits drastisch herunter (teilweise bis zu 50%), einige steigen sogar ganz aus dem Geschäft aus. Umso wichtiger ist es für uns, neben einem sorgfältigen Underwriting frühzeitig mit den Versicherern ins Gespräch zu kommen, um ausreichende Kapazitäten zu sichern.

Selbstbeteiligung

Individuell / in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko.
 
Für Vorstände und Aufsichtsräte von AGs und SEs wurde gemäß § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG ein Pflicht-Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens eingeführt, der maximal auf das 1,5-fache ihres jährlichen Fixgehalts gedeckelt ist.

Ausschlüsse (standardmäßige)

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche

  • aufgrund (vor dem erstmaligen Vertragsbeginn) bekannter Pflichtverletzungen / Sachverhalte;
  • wegen wissentlicher / vorsätzlicher Pflichtverletzungen;
  • Bußgelder und Strafzahlungen;
  • Ansprüchen in den USA.

Jedenfalls bei insolvenzgeneigten Unternehmen muss künftig auch wieder mit Ausschlüssen oder anderen Einschränkungen gerechnet werden, die die Insolvenzrisiken teilweise oder ganz aus der Deckung herausnehmen.

Laufzeit der Deckung

In der Regel ein Jahr, bei kleineren Unternehmen manchmal auch zwei Jahre.